Schwangerschaft • Kind • Sucht
Unterstützungsangebot des ASD in Hamburg
Unterstützung und Beratung, Kinderschutz und Vermittlung von Hilfen
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere eine Beratung und auch Hilfen schon vor der Geburt an. Hierbei werden die werdenden Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt informiert. Neben ambulanten Unterstützungsmaßnahmen gibt es auch die Möglichkeit einer stationären Aufnahme in einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung. Außerdem können die Hilfesuchenden in geeignete Angebote der Suchtberatung und Behandlung weitervermittelt werden.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Angebot
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Schwangere eine Beratung und auch Hilfen schon vor der Geburt an. Hierbei werden die werdenden Mütter über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Jugendamt informiert. Neben ambulanten Unterstützungsmaßnahmen gibt es auch die Möglichkeit einer stationären Aufnahme in einer geeigneten Mutter-Kind-Einrichtung. Außerdem können die Hilfesuchenden in geeignete Angebote der Suchtberatung und Behandlung weitervermittelt werden.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Der ASD hat ebenfalls folgende Aufgaben:
• Leistungen nach dem SGB VIII zu gewähren (z.B. ambulante oder stationäre Hilfen der Erziehung),
• Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu schützen und
• gegebenenfalls - bei Gefahr in Verzug - (nach der Geburt) in Obhut zunehmen.
• Der ASD kann auch bereits vor der Geburt das Familiengericht anrufen, auf Grundlage des § 8a SGB VIII, und um einen Erörterungstermin bitten.
• Der ASD berät Eltern auch bei Partnerschaftskonflikten, Trennung und Scheidung.
Für akute Krisenintervention ist der Kinder- und Jugendnotdienst (Tel. 428153200) außerhalb der Dienstzeiten des ASD rund um die Uhr ansprechbar.
Ressourcen
Unterstützung, Schutz, Beratung und Hilfen durch jugendamtliche Fachkräfte
Unterstützung, Schutz, Beratung und Hilfen durch jugendamtliche Fachkräfte
Keine
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift der Eltern bzw. der Volljährigen. Sie finden sie im Behördenfinder Hamburg bzw. telefonisch über das Bürgertelefon im HamburgService Tel. 040-115.
Kinder und Jugendliche können ohne unmittelbare Kenntnis des Personensorgeberechtigten Kontakt zum ASD aufnehmen und beraten werden, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde (§ 8(3) SGB VIII).
Für Beratung und Unterstützung entstehen keine Kosten. Diese entstehen nur bei Vermittlung in stationäre Wohn-Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung.
Kinder und Jugendliche können ohne unmittelbare Kenntnis des Personensorgeberechtigten Kontakt zum ASD aufnehmen und beraten werden, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde (§ 8(3) SGB VIII).
Für Beratung und Unterstützung entstehen keine Kosten. Diese entstehen nur bei Vermittlung in stationäre Wohn-Angebote der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung.
Genderbezug
- geschlechterübergreifend
Altersgruppen
- bis 3 Jahre
- bis 14 Jahre
- 15 - 18 Jahre
- 18 - 26 Jahre
- Erwachsene
- ältere Menschen
Lebenslage
- Angehörige
- vor der Geburt
Beratung
- Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
- Vermittlung
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Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Kerngebiet
Gesetzliche Dienstleistungen nach SGB VIII
ASD Hamburg-Nodord Kerngebiet
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Teil des Fachamtes Jugend-und Familienhilfe (Jugendamt) im Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen.
Bei Bedarf bewilligt er weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.
Bei Bedarf bewilligt er weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.
Montag - Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
In diesen Zeiten können Termine vereinbart werden
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr
In diesen Zeiten können Termine vereinbart werden
U1/U3 Kellinghusenstraße,
Buslinien 34,114 Haltestelle Bezirksamt Hamburg-Nord
oder 22,25 Haltestelle Julius-Reincke-Stieg
Buslinien 34,114 Haltestelle Bezirksamt Hamburg-Nord
oder 22,25 Haltestelle Julius-Reincke-Stieg
Kontakt
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord KerngebietKümmellstraße 5-7
20249 Hamburg Hamburg-Nord
Telefon: (040) 42 80 42 315
Telefax: (040) 42 79 04 802
Internet: www.hamburg.de/hamburg-nord/familie-senioren/2391872/allgemeiner-sozialer-dienst/
Email: asd@hamburg-nord.hamburg.de